Reservierungs-, Stornierungs- und Zahlungsbedingungen 

 

1. Abschluß des Gastaufnahmevertrages 

Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt ist. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail oder Fax erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. 

Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

2. Preise 

Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertssteuer. Außerdem ist die Kurtaxe bereits inbegriffen. 

Zahlungsmodalitäten: Der vereinbarte Preis, einschließlich aller sonstigen evtl.  Nebenkosten, ist am Tage der Abreise fällig, sofern dies nicht anders vereinbart ist. 

3. Rücktritt 

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung des Vertrages. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt des Gastes  von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn der Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.  
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts den vereinbarten Preis einschließlich des Verpflegungsanteiles zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muß sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch aufrechnen lassen. 

Statt Erfüllung kann der Inhaber des Beherbergungsbetriebes pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises).

bei Übernachtung mit Frühstück:

bis 2 Tage vor Reiseantritt: 80%

bei Übernachtung mit Halbpension:

nach dem 10. Tag vor Reiseantritt: 70%

bei Übernachtung/Vollpension:

nach dem 10. Tag: 60% 

Sowohl bei der Geltendmachung des Erfüllungsanspruchs als auch pauschaler Stornokosten bleibt den Parteien des Gastaufnahmevertrages vorbehalten, im Einzelfall höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.

Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muß sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, das dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten. Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 

4. Nichtbereitstellung und Mängel der Beherbergungsleistung 

Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine Schadenersatzpflicht des Inhabers des Beherbergungsbetriebes dem  Gast gegenüber. Er haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, hat der Gast den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. 

5. Haftung und Verjährung 

Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sport-, Theater- und Konzertveranstaltungen usw. 

Vertragliche Ansprüche sowie Schadenersatzansprüche verjähren nach zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.  

6. Gerichtsstand 

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Dies gilt auch für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.  

7. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Schwarzwaldgasthaus Linde, Tennenbronn